Rechtsprechung
RG, 10.04.1934 - VII 344/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen ist das Eigentum an nicht wesentlichen Bestandteilen ein die Veräußerung der zusammengesetzten Sache hinderndes Recht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 236
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05
Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
a) Das Miteigentum an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist ein solches Recht (RGZ 144, 236, 241;… BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, WM 1993, 902, 905;… Musielak/Lackmann, ZPO 5. Aufl. § 771 Rn. 15;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl. § 771 Rn. 19;… Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl. § 771 Rn. 14 Stichwort Eigentum). - BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn …
Er ergibt sich, wenn der Wert des Stoffes, aus dem der ganze Schlepper besteht, nicht nur der Wert des von der Klägerin gelieferten Motors, von dem Wert des ganzen Schleppers abgezogen wird (RGZ 144, 236 f [240]; OGHZ 3, 349 f [351];… BGB RGRK 10. Aufl. § 950 Anm. 7 S. 307). - OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01
Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis
- BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69
Weinbrand - § 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich …
Deshalb ergibt sich nach einem alten Grundsatz der Rechtsprechung (RGZ 144, 236, 240; OGHZ 3, 348, 351; BGHZ 18, 226 ff) der Wert der Verarbeitung, wenn von dem Wert der verarbeiteten "neuen" Sache der Stoffwert abgezogen wird. - LG Münster, 23.11.1988 - 1 S 365/88
Zulässigkeit einer Pfändung von Hausrat; Anwendbarkeit des § 1357 BGB auf …
Der vom Titel nicht betroffene Miteigentümer kann der Vollstreckung gegen einen anderen Miteigentümer widersprechen, wenn sie - wie hier - durch Pfändung der ganzen beweglichen Sache erfolgen soll (vgl. RGZ 144, 236, 241;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 771, RdNr. 19) .Das Miteigentum der Klägerin ergibt sich vorliegend daraus, daß es sich bei dem Erwerb der beiden Schränke und des Fernsehgeräts um Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie im Sinne des § 1357 BGB gehandelt hat.